Der TREUHANDVERTRAG - Professionell. Zuverlässig. Vertrauensvoll.

Einen Ort der Erinnerungen schaffen...

Vorsorge Dauergrabpflege

Sie entscheiden selbst

Sie selbst können bereits heute festlegen, wo dieser Ort sein, wie er angelegt, gestaltet und auf Dauer gepflegt werden soll. Sorgen Sie vor, damit in dieser Situation alles nach Ihren persönlichen Wünschen verläuft.

Nehmen Sie sich selbst und auch ihren Liebsten die Sorge, dass in diesem Fall unvorbereitet Entscheidungen getroffen werden müssen und finanzielle Belastungen entstehen.

 

Sicher und zuverlässig

Die Leistungen, die Sie im Voraus bestimmen, können Sie jetzt schon festlegen und erwerben. Legen Sie einen Teil Ihres Vermögens sicher für diese Zwecke an, damit das Geld später zur Verfügung steht, ohne dass Dritte darauf Zugriff haben und dass Ihre Angehörigen nicht durch Kosten für Bestattung und Grabpflege belastet werden.

Der Treuhandvertrag

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit einem Treuhandvertrag können Sie schon heute die in Zukunft zu erbringenden Leistungen zum aktuellen Preis erwerben und sicherstellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt und die Ausführung dauerhaft überprüft wird.

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Treuhandvertrag

Schritt für Schritt - Der Treuhandvertrag

Schritt 1
Zum Treuhandvertrag gehören die Leistungsbeschreibung (Kostenaufstellung) und die Vertragsbedingungen (AGB).
Schritt 2
Unter Berücksichtigung der gewünschten Leistungen (Absprache zwischen dem Kunden und dem Vertragsbetrieb/Treuhandstelle) fertigt die Treuhandstelle die Vertragsunterlagen an.
Schritt 3
Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Treuhandstelle) unterzeichnen den Vertrag.
Schritt 4
Nach Unterzeichnung des Vertrages fordert die Treuhandstelle vom Auftraggeber die Gesamtsumme inklusive der einmaligen Abschlussgebühr ein.
Schritt 5
Nach Einzahlung der Vertragssumme und des vereinbarten Vertragsbeginns führt der eingesetzte Vertragsbetrieb alle vertraglich festgeschriebenen Leistungen aus.
Schritt 6
Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Treuhandkonto ein. Sie wickelt den gesamten Zahlungsverkehr mit dem Vertragsbetrieb ab und verwaltet treuhänderisch die an sie geleisteten Vorauszahlungen.
Schritt 7
Im Laufe der Zeit anfallende Kostensteigerungen werden durch die Verzinsung Ihres festgelegten Kapitals aufgefangen, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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Wichtige Fragen und richtige Antworten

Dauergrabpflege-, Bestattungs-, Grabmalvorsorgeverträge.

Grundsätzlich gilt für die Dauergrabpflege sowie die Bestattungs- und Grabmalvorsorge, dass sich die Kosten der gewünschten Lieferungen und Leistungen nach dem regionalen Preisniveau richten. Gezahlt wird einmalig bei Vertragsabschluss.

Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrollen geprüft.

Bei Abschluss von Vorsorgeverträgen (Leistungsbeginn nach Ableben) muss über den Auftraggeber sichergestellt sein, dass die Vertragsunterlagen von den Hinterbliebenen zu finden sind, um die Treuhandstelle entsprechend zu informieren.

Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH Bonn angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Treugut wird langfristig und seriös angelegt.

Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Dabei werden die eingezahlten Geldbeträge mit der Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Treuhänders angelegt, verwaltet und die hierbei erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.

 
Zinserträge und die daraus gebildeten Rücklagen sind notwendig, um Kostensteigerungen für die zukünftig zu erbringenden Leistungen, die sich durch die stetig fortschreitende Teuerung ergeben, ausgleichen zu können.

Die Sicherungsrücklage ist eine zusätzliche Sicherheit für die Ausführung der vereinbarten Leistungen und eine weitere Ergänzung der noch zu bildenden Rücklagen aus Zinserträgen zum Ausgleich von Kostensteigerungen.

Sollte die Sicherungsrücklage nicht oder nur teilweise benötigt werden, wird die Treuhandstelle gemäß § 3 Abs. 2 dafür Sorge tragen, dass Zusatzleistungen erbracht werden oder die Laufzeit des Vertrages entsprechend verlängert wird.

Treuhandverträge für die Dauergrabpflege, Bestattungsvorsorge sowie Grabmalvorsorge sind regelmäßige Dauerschuldverhältnisse und können nicht durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger gekündigt werden.

Der Ausschluss einer Kündigung durch die Erben ist im Vertragstext genau geregelt und für die Treuhandstelle eine wichtige Verpflichtung.

Das Sozialamt darf keine Kündigung des Treuhandvertrages verlangen. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt.

Selbst bei einer Insolvenz der Treuhandstelle ist Ihr Vermögen sicher, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Treuhandstelle verwaltet. Für das Treuhandvermögen wird ein separater Jahresabschluss erstellt.

Die Bearbeitung und Verwaltung eines Treuhandvertrages ist mit erheblichen Kosten verbunden. Nach Einzahlung des Geldes wird für jeden Vertrag ein separates Kapitalkonto geführt. Die Verträge werden digital archiviert, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Daneben fallen weitere Kosten für die Depotverwaltung des Treuhandvermögens und für Grabkontrollen an.

Sofern kein Nachfolger vorhanden ist, der die Voraussetzung erfüllt, die Verträge zu übernehmen, wird die Treuhandstelle umgehend einen qualifizierten Fachbetrieb vor Ort mit der Fortführung der Leistungen beauftragen.

Wir pflegen Erinnerungen

Unsere Leistungen

3 1

Grabpflege

Grabpflege fürs ganze Jahr

1 1

Dauergrabpflege

Grabpflege für mehrere Jahre

2

Vorsorge

Grabpflege als Vorsorge

4 1

Erinnerungsgärten Hamburg

Letzte Ruhe im Garten

6

Gemeinschaftsgräber

Urnengemeinschaftsgräber

5

HSV Grabstätte

HSV-Forever and ever

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