Der TREUHANDVERTRAG - Professionell. Zuverlässig. Vertrauensvoll.
Einen Ort der Erinnerungen schaffen...
Sie entscheiden selbst
Sie selbst können bereits heute festlegen, wo dieser Ort sein, wie er angelegt, gestaltet und auf Dauer gepflegt werden soll. Sorgen Sie vor, damit in dieser Situation alles nach Ihren persönlichen Wünschen verläuft.
Nehmen Sie sich selbst und auch ihren Liebsten die Sorge, dass in diesem Fall unvorbereitet Entscheidungen getroffen werden müssen und finanzielle Belastungen entstehen.
Sicher und zuverlässig
Die Leistungen, die Sie im Voraus bestimmen, können Sie jetzt schon festlegen und erwerben. Legen Sie einen Teil Ihres Vermögens sicher für diese Zwecke an, damit das Geld später zur Verfügung steht, ohne dass Dritte darauf Zugriff haben und dass Ihre Angehörigen nicht durch Kosten für Bestattung und Grabpflege belastet werden.
Der Treuhandvertrag
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit einem Treuhandvertrag können Sie schon heute die in Zukunft zu erbringenden Leistungen zum aktuellen Preis erwerben und sicherstellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt und die Ausführung dauerhaft überprüft wird.
- Individueller Leistungsumfang mit einer Laufzeit ab 5 Jahren.
- Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr ab.
- Die Treuhandstelle kontrolliert die vertraglichen Leistungen durch eine regelmäßige Überprüfung.
- Fest definierte Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Vertragsabschluss zur Vorsorge möglich - der eingezahlte Betrag wird als Zweckvermögen gemäß §1 Abs. 1 Nr. 5 KSTG geführt und ist Schonvermögen i.S.v. SGB XII.
- Sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien
- Die Übertragung der Tätigkeiten an einen anderen Betrieb wird von der Treuhandstelle geregelt, wenn dieser seine Arbeit aus Altersgründen oder Betriebsaufgab einstellt.
- Durch die treuhänderische Verwaltung wird gewährleistet, dass die vereinbarte Vertragszeit eingehalten wird. Die von der Treuhandstelle erwirtschafteten Zinsen dienen dazu, die jährlichen Preissteigerungen aufzufangen.
Schritt für Schritt - Der Treuhandvertrag
Wichtige Fragen und richtige Antworten
Dauergrabpflege-, Bestattungs-, Grabmalvorsorgeverträge.
Grundsätzlich gilt für die Dauergrabpflege sowie die Bestattungs- und Grabmalvorsorge, dass sich die Kosten der gewünschten Lieferungen und Leistungen nach dem regionalen Preisniveau richten. Gezahlt wird einmalig bei Vertragsabschluss.
Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrollen geprüft.
Bei Abschluss von Vorsorgeverträgen (Leistungsbeginn nach Ableben) muss über den Auftraggeber sichergestellt sein, dass die Vertragsunterlagen von den Hinterbliebenen zu finden sind, um die Treuhandstelle entsprechend zu informieren.
Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH Bonn angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Treugut wird langfristig und seriös angelegt.
Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Dabei werden die eingezahlten Geldbeträge mit der Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Treuhänders angelegt, verwaltet und die hierbei erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.
Die Sicherungsrücklage ist eine zusätzliche Sicherheit für die Ausführung der vereinbarten Leistungen und eine weitere Ergänzung der noch zu bildenden Rücklagen aus Zinserträgen zum Ausgleich von Kostensteigerungen.
Sollte die Sicherungsrücklage nicht oder nur teilweise benötigt werden, wird die Treuhandstelle gemäß § 3 Abs. 2 dafür Sorge tragen, dass Zusatzleistungen erbracht werden oder die Laufzeit des Vertrages entsprechend verlängert wird.
Treuhandverträge für die Dauergrabpflege, Bestattungsvorsorge sowie Grabmalvorsorge sind regelmäßige Dauerschuldverhältnisse und können nicht durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger gekündigt werden.
Der Ausschluss einer Kündigung durch die Erben ist im Vertragstext genau geregelt und für die Treuhandstelle eine wichtige Verpflichtung.
Das Sozialamt darf keine Kündigung des Treuhandvertrages verlangen. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt.
Selbst bei einer Insolvenz der Treuhandstelle ist Ihr Vermögen sicher, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Treuhandstelle verwaltet. Für das Treuhandvermögen wird ein separater Jahresabschluss erstellt.
Die Bearbeitung und Verwaltung eines Treuhandvertrages ist mit erheblichen Kosten verbunden. Nach Einzahlung des Geldes wird für jeden Vertrag ein separates Kapitalkonto geführt. Die Verträge werden digital archiviert, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Daneben fallen weitere Kosten für die Depotverwaltung des Treuhandvermögens und für Grabkontrollen an.
Sofern kein Nachfolger vorhanden ist, der die Voraussetzung erfüllt, die Verträge zu übernehmen, wird die Treuhandstelle umgehend einen qualifizierten Fachbetrieb vor Ort mit der Fortführung der Leistungen beauftragen.
Wir pflegen Erinnerungen
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