DER TREUHANDVERTRAG

Mit einem Treuhandvertrag können Sie schon heute die in Zukunft zu erbringenden Leistungen zum aktuellen Preis erwerben und sicherstellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt und die Ausführung dauerhaft überprüft wird.
 

Ihre Vorteile auf einen Blick:


  • Individueller Leistungsumfang mit einer Laufzeit ab 5 Jahren.
  • Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr ab.
  • Die Treuhandstelle kontrolliert die vertraglichen Leistungen durch regelmäßige Überprüfungen.
  • Fest definierte Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  • Vertragsabschluss zur Vorsorge möglich. Der eingezahlte Betrag wird als Zweckvermögen gemäß §1 Abs. 1 Nr. 5 KSTG geführt und ist Schonvermögen i.S.v. SGB XII.
  • Sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien.
  • Die Übertragung der Tätigkeiten auf einen anderen Betrieb wird von der Treuhandstelle geregelt, wenn dieser seine Arbeit aus Altersgründen oder Betriebsaufgabe einstellt.
  • Durch die treuhändische Verwaltung wird gewährleistet, dass die vereinbarte Vertragszeit eingehalten wird.
  • Die von der Treuhandstelle erwirtschafteten Zinsen dienen dazu, die jährlichen Preissteigerungen aufzufangen.

Schritt für Schritt - Der Treuhandvertrag

Mit einem Treuhandvertrag können Sie schon heute die in Zukunft zu erbringenden Leistungen zum aktuellen Preis erwerben und sicherstellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt und die Ausführung dauerhaft überprüft wird.

1
Zum Treuhandvertrag gehören die Leistungsbeschreibung (Kostenaufstellung) und die Vertragsbedingungen (AGB).
2
Unter Berücksichtigung der gewünschten Leistungen (Absprache zwischen dem Kunden und dem Vertragsbetrieb/Treuhandstelle) fertigt die Treuhandstelle die Vertragsunterlagen an.
3
Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Treuhandstelle) unterzeichnen den Vertrag.
4
Nach Unterzeichnung des Vertrages fordert die Treuhandstelle vom Auftraggeber die Gesamtsumme inklusive der einmaligen Abschlussgebühr ein.
5
Nach Einzahlung der Vertragssumme und des vereinbarten Vertragsbeginn führt der eingesetzte Vertragsbetrieb alle vertraglich festgeschriebenen Leistungen aus.
6
Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Treuhandkonto ein. Sie wickelt den gesamten Zahlungsverkehr mit dem Vertragsbetrieb ab und verwaltet treuhänderisch die an sie geleisteten Vorauszahlungen.
7
Im Laufe der Zeit anfallende Kostensteigerungen werden durch die Verzinsung Ihres festgelegten Kapitals aufgefangen, sodass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Wichtige Fragen und richtige Antworten

1Welche Leistungen können abgeschlossen und vereinbart werden?
Dauergrabpflege-, Bestattungs-, Grabmalvorsorgeverträge.
2Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Grundsätzlich gilt für die Dauergrabpflege sowie die Bestattungs- und Grabmalvorsorge, dass sich die Kosten der gewünschten Lieferungen und Leistungen nach dem regionalen Preisniveau richten. Gezahlt wird einmalig bei Vertragsabschluss.
3Werden die Leistungen überprüft?
Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrollen geprüft.
4Wie ist sichergestellt, dass der Vertrag ordnungsgemäß beginnt, wenn ich einmal tot bin?
Bei Abschluss von Vorsorgeverträgen (Leistungsbeginn nach Ableben) muss über den Auftraggeber sichergestellt sein, dass die Vertragsunterlagen von den Hinterbliebenen zu finden sind, um die Treuhandstelle entsprechend zu informieren.
5Wie wird mein Geld angelegt?
Das Treugut, wird nach den jeweils gültigen Anlagericht-linien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH Bonn angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das Treugut wird langfristig und seriös angelegt.
6Wie hoch ist die jährliche Verzinsung?
Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Dabei werden die eingezahlten Geldbeträge mit der Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Treuhänders angelegt, verwaltet und die hierbei erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.
7Warum sind Zinserträge wichtig?
Zinserträge und die daraus gebildeten Rücklagen sind notwendig, um Kostensteigerungen für die zukünftig zu erbringenden Leistungen, die sich durch die stetig fortschreitende Teuerung ergeben, ausgleichen zu können.
1Wer kann einen Treuhandvertrag kündigen?
Treuhandverträge für die Dauergrabpflege, Bestattungsvorsorge sowie Grabmalvorsorge sind regelmäßige Dauerschuldverhältnisse und können nicht durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger gekündigt werden.
2Wie stellt die Treuhandstelle sicher, dass meine Erben nicht doch den Dauergrabpflegevertrag kündigen?
Der Ausschluss einer Kündigung durch die Erben ist im Vertragstext genau geregelt und für die Treuhandstelle eine wichtige Verpflichtung.
3Kann das Sozialamt die Auflösung des Treuhandvertrages verlangen?
Das Sozialamt darf keine Kündigung des Treuhandvertrages verlangen. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt.
4Was passiert mit den Vertragsgeldern, wenn die Treuhandstelle insolvent geht?
Selbst bei einer Insolvenz der Treuhandstelle ist Ihr Vermögen sicher, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Treuhandstelle verwaltet. Für das Treuhandvermögen wird ein separater Jahresabschluss erstellt.
5Warum muss beim Vertragsabschluss eine Abschlussgebühr entrichtet werden?
Die Bearbeitung und Verwaltung eines Treuhandvertrages ist mit erheblichen Kosten verbunden. Nach Einzahlung des Geldes wird für jeden Vertrag ein separates Kapitalkonto geführt. Die Verträge werden digital archiviert, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Daneben fallen weitere Kosten für die Depotverwaltung des Treuhandvermögens und für Grabkontrollen an.
6Was geschieht, wenn ein Vertragsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringt oder erbringen kann?
Sofern kein Nachfolger vorhanden ist, der die Voraussetzung erfüllt, die Verträge zu übernehmen, wird die Treuhandstelle umgehend einen qualifizierten Fachbetrieb vor Ort mit der Fortführung der Leistungen beauftragen.
7Was sind Kostensteigerungen, warum werden diese ausgezahlt und wie errechnen sich diese?
Dauergrabpflegeverträge haben in der Regel eine lange Laufzeit. Die Kosten der Friedhofsgärtnerei steigen in dieser Zeit regelmäßig an. Jahr für Jahr erhöhen sich die Lohnkosten, Steuern, Versicherungen und Heizkosten, aber auch Pflanzen, Dünger, Erde, Maschinen und Geräte werden ständig teurer. Mit dem Abschluss des Dauergrabpflegevertrages übernimmt der Gärtner die Garantie, dass vom ersten bis zum letzten Tag alle vereinbarten Leistungen in gleicher Qualität und Höhe erbracht werden.

Für weitere rechtliche Informationen hier klicken