(Hamburg, 01. Februar)
Stiftung Warentest/Finanztest untersuchte erstmals Dauergrabpflegeverträge mit sehr zufriedenstellendem Ergebnis! Im Fokus der Testung standen das Preis-Leistung-Verhältnis, der Umgang mit den eingezahlten Kundengeldern und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von zehn unterschiedlichen Dauergrabpflegeorganisationen.
Ausgabe 1/2019 der Stiftung Wartentest/Finanztest offenbart: Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden bundesweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten – beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zum Todestag oder Totengedenktagen – oder ein Paket zur kontinuierlichen Grabpflege umfassen. Die Stärke eines Dauergrabpflegevertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen.
Die gewünschten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Vertrag zur Dauergrabpflege festgehalten, den der Kunde direkt mit der Friedhofsgärtnerei seines Vertrauens abschließt sowie mit einer regionalen Dauergrabpflegeorganisation. Zu den Aufgaben der regionalen Dauergrabpflegeorganisation gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden.
Pluspunkte: Grabkontrolle und sichere Geldanlage
Dauergrabpflegeorganisationen beauftragen Grabkontrolleure, die regelmäßig und konsequent die Arbeit der Friedhofsgärtner überprüfen und dokumentieren. So wird sichergestellt, dass die vereinbarten Dienstleistungen im Sinne des Kunden zuverlässig erbracht werden.
Auch Stiftung Warentest/Finanztest bestätigt: „Das Geld der Kunden ist dort sicher“. Eingezahlte Kundengelder werden streng getrennt vom Vermögen der Dauergrabpflegeorganisationen geführt – und zwar auf gesonderten Treuhandkonten. Ein Insolvenzschutz bieten alle getesteten Einrichtungen.
Das ausführliche Testergebnis und weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 1/2019 der
Stiftung Warentest/Finanztest auf Seite 36 bis 39.
Redaktioneller Hinweis: Alle Zitate im Text entstammen dem Bericht der Stiftung Warentest/Finanztest in Ausgabe 1/2019, S. 36 bis 39.