Selbstbestimmt im Leben, selbstbestimmt im Tod: Bestattungsvorsorge und Dauergrabpflegeverträge liegen im Trend. Treuhandstellen verwalten die gezahlten Gelder – und sehen sich gleichzeitig als Fürsprecher für die Wünsche der Verstorbenen.
(Hamburg Januar 2018) Er kommt früh oder spät, schleichend oder schnell. Sicher aber ist: Er kommt, der Tod, irgendwann ist es soweit. Und eben weil niemand weiß, wann und auf welche Art Jede und Jeder die letzte Reise antreten muss, sind Vorsorgemaßnahmen rund um das Thema Sterben und Tod etwas, das viele Menschen im Kopf haben. Im Hinterkopf wohlgemerkt, dort, wo sich tendenziell unangenehme Gedanken recht gut wieder verdrängen lassen.
„Wer sich aber erst mal mit dem Thema auseinandersetzt, merkt oft, dass es gar nicht so unangenehm ist, sondern im Gegenteil etwas sehr Befreiendes hat. Schließlich sind nicht nur Dinge wie eine Patienten- oder Betreuungsverfügung, sondern auch die Bestattungsvorsorge oder ein Dauergrabpflegevertrag Akte der Selbstbestimmung. Sozusagen das letzte bisschen Einfluss, dass man auf das eigene Ende und die Zeit nach dem Tod nehmen kann“, sagt Alexander König von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH.
Als Geschäftsführer der Treuhandstelle für Dauergrabpflege in Hamburg weiß er sehr genau, was die zunehmende Zahl an Kundinnen und Kunden beschäftigt, die noch zu Lebzeiten ihre eigene Beerdigung und die anschließende Pflege ihres Grabes organisieren möchten. Und er kennt die Missverständnisse, die entstehen können, wenn die Themen Sterben und Tod in der Familie ausgeklammert wurden. „Da wählen Menschen eine anonyme Bestattung oder ein kleines Reihengrab, weil sie ihre Kinder entlasten wollen – und ahnen gar nicht, dass diese gerne einen festen Platz zum Trauern hätten oder sich ein Familiengrab wünschen, um in ferner Zukunft zumindest räumlich wieder vereint zu sein. Hier im Nachhinein eine Lösung zu finden, ist schwierig und leider oft gar nicht mehr möglich. Umso größere Bedeutung kommt der eigenen Vorsorge zu.
Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten – beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die ganz jährliche Grabpflege oder die saisonale Bepflanzung. Der Umfang des Auftrags richtet sich jeweils nach den individuellen Wünschen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers. Die vereinbarten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Dauergrabpflegevertrag festgehalten. Zu den Aufgaben der zuständigen Treuhandstelle gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Weitere Informationen zur Dauergrabpflege finden Sie im Internet unter www.treuhandstelle.de
Vorsorge lohnt sich doppelt
Zu wissen, wie es nach einem Todesfall weitergeht, das Gefühl, von der Musik bei der Beerdigung bis zur Grabbepflanzung alles den eigenen Wünschen entsprechend geregelt zu haben – Vorsorge kann sowohl die Auftraggebenden als auch die Angehörigen emotional entlasten.
Darüber hinaus sind Bestattungsvorsorge- und Dauergrabpflegeverträge aber auch finanziell interessant. In einer Zeit, in der mit sicheren Anlagemethoden kaum noch Zinsen zu erwirtschaften sind, ist ein Treuhandvertrag eine sinnvolle Investition: Er schreibt Dienstleistungen, die in der Zukunft erbracht werden sollen, zu heutigen Preisen fest – und etwaige Erben können die Kosten später als Nachlassverbindlichkeiten abziehen.
An den vertraglich garantierten Leistungen kann kein Erbe rütteln – und auch nicht das Sozialamt, denn angemessene Vorsorgeaufwendungen für Bestattung und Grabpflege gehören zum rechtlich verankerten Schonvermögen. Wo in Einzelfällen dennoch versucht wird, Treugebende oder ihre Angehörigen zur Kündigung der Treuhandverträge zu bewegen, da stehen die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hamburger Friedhofsgärtner GmbH mit Rat und Tat zur Seite.